Infos
Psychotherapeutische Angebote
- Die Klärung des Kostenträgers erfolgt in aller Regel im Rahmen eines Erstgesprächs oder mittels einer Vorgesprächs-Serie.
- Ab dem 1. Juli 2022 kann Psychotherapie bei entsprechender Indikation und mit ärztlicher Anordnung über die Grundversicherung der Krankenkasse vergütet werden (Anordnungsmodell).
- Bei Abrechnung durch die Zusatzversicherung informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse über die spezifischen Konditionen und aktuellen Bestimmungen.
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Bei einer IV-Verfügung ist es möglich, die psychotherapeutischen Leistungen über die Invalidenversicherung abzurechnen.
Im Besonderen gilt es, die vereinbarten Termine bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, da sie sonst verrechnet werden müssen.
Angebote in Analyse und Beratung
- Bei den Angeboten in den Bereichen von Analyse und Beratung werden die Konditionen im Rahmen von vorausgehenden Abklärungsgesprächen vereinbart.
Schweigepflicht
- Ich unterstehe der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt.